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   OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 88/10   

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https://dejure.org/2010,29451
OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 88/10 (https://dejure.org/2010,29451)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.2010 - 16 Wx 88/10 (https://dejure.org/2010,29451)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 16 Wx 88/10 (https://dejure.org/2010,29451)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

    Nachweis für öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 88/10
    Erforderlich ist darüber hinaus entsprechend den Grundsätzen, die der BGH für die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an einen Schuldner mit unbekanntem Aufenthalt entwickelt hat (BGH NJW 2003, 1530), die Vorlage einer aktuellen Auskunft nach § 39 Abs. 4 Nr. 3 PostG (siehe dazu auch Staudinger/ Singer/Benedict , BGB, Neubearbeitung 2004, § 132 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 2 WF 157/12

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung des Scheidungsantrags

    Soweit sich die Antragstellerin gegen die Zurückweisung der beantragten öffentlichen Zustellung richtet, ist die sofortige Beschwerde statthaft (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010 - 16 Wx 88/10) und auch im Übrigen zulässig.

    Eine Kostenentscheidung im Übrigen ist ebenfalls nicht veranlasst (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2012 - II-8 WF 49/12 - Prozessrecht aktiv 2012, 163; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010 - 16 Wx 88/10).

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - 3 Wx 123/15

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung an eine GmbH & Co. KG

    Nach Abs. 2 Nr. 17 sind Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 1 auch Verfahren über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Willenserklärung, § 132 Abs. 2 BGB (vgl. auch zum Meinungsstand OLG Köln, 16 Wx 88/10, Beschluss vom 06. Dez. 2010 - zitiert nach juris; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 1, Anm. 17; zu dem Verfahren nach § 15 a HGB Sander in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 15a, Rdnr. 13).
  • OLG Celle, 26.04.2022 - 21 WF 26/22

    Anfechtung einer Vaterschaft; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    FamRZ 2013, 964 Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010, Az. 16 Wx 88/10 Rn. 3, zitiert nach juris).
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